Honorarberatung vs. Provisionsberatung
Honorarberatung – Unabhängige Beratung ohne Interessenskonflikte
Bei der Suche nach Finanzberatung begegnen dem Verbraucher hauptsächlich zwei Vergütungsmodelle: Die Honorar- und die Provisionsberatung. Das Verständnis der Unterschiede ist entscheidend, um die Beratung zu wählen, die am besten zu Ihren Interessen passt.
Provisionsbasierte Beratung
Bei der provisionsbasierten Beratung erhält der Vermittler eine Vergütung vom jeweiligen Produktanbieter (z. B. Fondsgesellschaft, Versicherung oder Bank) für die Vermittlung eines Finanzprodukts. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem investierten Betrag. Dieses Vergütungsmodell ist in Deutschland insbesondere im Bereich der Versicherungen und Finanzanlagen verbreitet und findet Anwendung bei Bankberatern sowie Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlern nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).
Honorarberatung – transparente und unabhängige Vergütung
Im Gegensatz zur provisionsbasierten Beratung wird der Honorarberater unmittelbar vom Kunden für seine Dienstleistung vergütet. Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis (marktübliche Stundensätze liegen im Bereich von ca. 120–300 Euro), als Pauschalbetrag oder als prozentualer Anteil des betreuten Vermögens. Da die Vergütung nicht von der Vermittlung bestimmter Produkte abhängt, besteht kein unmittelbarer finanzieller Anreiz, einzelne Produkte aufgrund höherer Provisionen zu bevorzugen.
Weitere Infos zu den Vergütungsmodellen
In der folgenden Tabelle sind die Merkmale der beiden Vergütungsmodelle noch einmal gegenübergestellt:
| Provisionsberatung | Honorarberatung |
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Weitere Infos zu den Vergütungsmodellen
In der folgenden Tabelle sind die Merkmale der beiden Vergütungsmodelle noch einmal gegenübergestellt:
| Provisionsberatung |
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| Honorarberatung |
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Zum Schutz der Verbraucher hat der Gesetzgeber zum 1. August 2014 eine klare rechtliche Trennung zwischen Honorarberatung und Provisionsberatung im Bereich der Finanzanlagen eingeführt. Seitdem dürfen nur Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis folgende gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen führen:
- Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Gewerbeordnung (GewO) (Der Buchstabe h ist wichtig) – sie werden ausschließlich vom Kunden vergütet und beraten unabhängig sowie ergebnisoffen.
- Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) – diese Berufsbezeichnung ist ebenfalls gesetzlich geschützt und kennzeichnet eine Beratung ohne Provisionen.
Die exakten Berufsbezeichnungen sind im Impressum des jeweiligen Finanzberaters angegeben.
Eine Liste registrierter Honorar-Finanzanlagenberater finden Sie im offiziellen Vermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Dort können Sie die Zulassung Ihres Beraters durch Eingabe des Namens oder der Registernummer überprüfen.
Statistik zum Stichtag 1. Oktober 2025 (Quelle: Link: DIHK):
- 41.168 Finanzanlagenvermittler (provisionsgestützte Beratung)
- 331 Honorar-Finanzanlagenberater (Honorarberatung)
Die Zahlen verdeutlichen ein deutliches Ungleichgewicht zwischen den beiden Vergütungsmodellen: Provisionsbasierte Beratung ist in der Praxis erheblich verbreiteter als honorarbasierte Beratung.
Eine hilfreiche Übersicht zu registrierten Honorar-Finanzanlagenberatern bietet auch Prof. Hartmut Walz auf seiner Website (Link: Liste Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO).
Statistik zum Stichtag 1. Oktober 2025 (Quelle: Link: DIHK):
- 41.168 Finanzanlagen-
vermittler (provisionsgestützte Beratung) - 331 Honorar-Finanzanlagenberater (Honorarberatung)
Die Zahlen verdeutlichen ein deutliches Ungleichgewicht zwischen den beiden Vergütungsmodellen: Provisionsbasierte Beratung ist in der Praxis erheblich verbreiteter als honorarbasierte Beratung.
Eine hilfreiche Übersicht zu registrierten Honorar-Finanzanlagenberatern bietet auch Prof. Hartmut Walz auf seiner Website (Link: Liste Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO).
Kunden sollten ihre Kosten im Blick behalten – denn sie entscheiden mit über den Vermögensaufbau
In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick auf eine aktuelle Studie des Center for Finance der Universität Regensburg unter der Leitung von Prof. Dr. Steffen Sebastian. Die Untersuchung analysierte 2023 die Auswirkungen von Provisionsverboten auf die Vermögensbildung privater Haushalte in verschiedenen OECD-Ländern im Zeitraum 1997-2020.
Mehrere Staaten – darunter Dänemark, Großbritannien und Australien – haben in den vergangenen Jahren solche Verbote eingeführt. Das Ergebnis ist eindeutig: In Ländern mit Provisionsverboten wächst das Vermögen der Haushalte deutlich schneller als in Ländern ohne entsprechende Regulierung.
Bereinigt um länderspezifische Faktoren liegt der jährliche Renditevorteil im europäischen Raum bei bis zu 2% pro Jahr. Je nach Spardauer und Ausgangsrendite kann dies im Ruhestand deutlich über 50 % mehr Vermögen bedeuten, nach 40 Jahren nahezu 100% mehr Vermögen.
Ein weiterer Effekt: In Ländern mit Provisionsverboten investieren Haushalte verstärkt in renditestarke Anlageklassen wie Aktien und kostengünstige ETFs – und weniger in renditeschwache Produkte wie Sparbücher oder klassische Lebensversicherungen. Besonders in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich ist seit Einführung des Verbots ein deutlicher Anstieg beim ETF-Kauf zu beobachten.
(Link zur Studie: https://epub.uni-regensburg.de/54281/)
Was bedeuten diese Zahlen für Ihre Sparpläne und Einzahlungen über verschiedene Zeiträume?
Die folgenden Berechnungen dienen der Veranschaulichung möglicher Auswirkungen von Kosten auf die langfristige Vermögensentwicklung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Regensburger Studie.
Bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro und einer angenommenen inflations-bereinigten jährlichen Rendite von 5,2 % für ein Mischportfolio (80 % Aktien / 20 % Anleihen) ergibt sich nach 40 Jahren ein realer Vermögenszuwachs von rund 95.000 Euro.
Werden die Erträge aufgrund von Kosten um 2 Prozent pro Jahr reduziert – ein Wert, der bei provisionsgestützten Modellen auftreten kann –, verringert sich der Vermögenszuwachs auf etwa 48.000 Euro. Die Differenz von rund 47.000 Euro verdeutlicht den Einfluss von Kosten auf die Rendite. Diese Kosten werden in der Provisionsberatung in der Regel über die Produktkosten finanziert und zwischen Vermittlern, Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgeteilt.
Höhere Sparbeträge führen zu entsprechend größeren Auswirkungen.
Es gilt: Die Kosten sind sicher, zukünftige Erträge nicht. Daher sollten Anleger die Kostenstruktur bei der Auswahl von Finanzprodukten sorgfältig prüfen.
